Newsletter für Restaurants: Speisekarte, Events und Öffnungszeiten
Ein Restaurant-Newsletter erinnert Ihre Stammgäste daran, wiederzukommen. Saisonkarten, Veranstaltungen und Öffnungszeiten über die Feiertage stehen meist schon auf Ihrer Website. Diese Seite zeigt, wie daraus ein Newsletter wird, den Sie dauerhaft verschicken können.
Warum Restaurant-Newsletter einschlafen
Service, Vorbereitung und Personalplanung füllen den Tag, und eine E-Mail fällt schnell hinten runter. Die übrige Zeit geht oft für Social Media drauf.
Wenn Sie Neuigkeiten auf Ihrer Website veröffentlichen, kann der Newsletter sie einfach sammeln. Damit entfällt der Großteil der Schreibarbeit.
Newsletter-Ideen, die schon auf Ihrer Website stehen
- Saisonale und zeitlich begrenzte Karten
- Wochenangebote und Tagesgerichte
- Öffnungszeiten an Feiertagen und Betriebsferien
- Reservierungsstart für Feiertage oder geschlossene Gesellschaften
- Angebote für Abholung und Catering
- Geschichten über Lieferanten und Zutaten
- Livemusik, Verkostungen und andere Veranstaltungen
Wie oft und wie eine Ausgabe aufgebaut ist
Ein- bis zweimal im Monat genügt für die meisten Restaurants. Planen Sie die Ausgaben rund um Kartenwechsel und Reservierungen für die Feiertage.
Eine gute Ausgabe enthält ein, zwei Gerichte, einen Hinweis auf eine Veranstaltung oder Reservierung und Ihre aktuellen Öffnungszeiten. Fotos und die vollständige Karte bleiben auf Ihrer Website und werden verlinkt.
Worauf Sie achten sollten
- Holen Sie eine Erlaubnis ein, bevor Sie Fotos verwenden, auf denen Gäste zu sehen sind.
- Halten Sie Angaben zu Allergenen und Zutaten mit Ihrer Karte übereinstimmend und aktualisieren Sie Beiträge, wenn sich Rezepte ändern.
- Veröffentlichen Sie dringende Änderungen, etwa eine ungeplante Schließung, auch auf Ihrer Website. Verlassen Sie sich nicht allein auf E-Mail.
Rechtliche Grundlagen: UWG und DSGVO
In Deutschland ist E-Mail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung eine unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG); das gilt auch gegenüber Unternehmen. Die Einwilligung müssen Sie nachweisen können (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Üblich ist dafür das Double-Opt-In-Verfahren. Ohne Einwilligung bleibt nur die Bestandskunden-Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG.
Jede Ausgabe braucht einen erkennbaren Absender und eine gültige Adresse für die Abbestellung, in der Praxis einen Abmeldelink. Eine passende Fußzeile erstellen Sie mit dem Fußzeilen-Generator. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Gesetze.
Wie Newsletter Ready hilft
Newsletter Ready liest stündlich die News- oder Blog-Übersicht Ihrer Website oder Ihren RSS-Feed und übernimmt bis zu 10 neue Beiträge. Daraus entsteht eine Ausgabe aus bis zu 6 der neuesten, noch nicht verwendeten Beiträge.
Der Entwurf enthält nur Fakten aus Ihren Beiträgen und verlinkt unter jedem Abschnitt die Quelle. Vor Ihrer Freigabe wird nichts verschickt.
Absenderangaben und Abmeldelink werden automatisch eingefügt. Leser melden sich mit einem Klick ab, und Adressen mit Bounces oder Beschwerden werden gesperrt. Zu jedem Abonnenten können Sie die Rechtsgrundlage der Einwilligung erfassen.
Tragen Sie auf der Startseite Ihre Website-URL ein und erhalten Sie in etwa einer Minute eine Musterausgabe, ohne Registrierung. Der Free-Tarif umfasst 300 Abonnenten und 4 Ausgaben im Monat.
Newsletter nach Branche
Quellen
- § 7 UWG (Unzumutbare Belästigungen)
- DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679), Art. 4, 6, 7 und 83, Erwägungsgrund 32
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung.