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Newsletter für Steuerberater und Buchhaltungsbüros: Ideen

Steuerkanzleien und Buchhaltungsbüros verfolgen ohnehin Fristen und Regeländerungen, die für Mandanten wichtig sind. Ein Newsletter bringt diese Informationen regelmäßig zu den Mandanten. Diese Seite zeigt, was Sie schicken und was Sie vermeiden sollten.

Warum Kanzlei-Newsletter einschlafen

In der Hochsaison bleibt keine Zeit zum Schreiben. Und weil Genauigkeit zählt, dauert jeder Text länger als in anderen Branchen.

Wenn Ihre Kanzlei bereits Beiträge oder Neuigkeiten auf der Website veröffentlicht, lässt sich der Newsletter daraus aufbauen. Die Inhalte wurden dann schon einmal geprüft.

Newsletter-Ideen, die schon auf Ihrer Website stehen

  • Erinnerungen an Abgabe- und Zahlungsfristen
  • Zusammenfassungen neuer Steuer- oder Meldevorschriften
  • Antworten auf häufige Mandantenfragen
  • Checklisten für den Jahresabschluss
  • Webinare und Mandantenveranstaltungen
  • Bürozeiten und Betriebsferien
  • Neue Leistungen oder Teammitglieder

Wie oft und wie eine Ausgabe aufgebaut ist

Einmal im Monat passt für die meisten Kanzleien. Vor wichtigen Fristen kommt eine zusätzliche Ausgabe hinzu.

Eine typische Ausgabe enthält ein, zwei Neuigkeiten zu Regeln oder Fristen, einen praktischen Beitrag und Neues aus der Kanzlei. Die ausführliche Erklärung bleibt auf Ihrer Website und wird verlinkt.

Worauf Sie achten sollten

  • Bleiben Sie allgemein. Geben Sie keinen Rat, der von der persönlichen Situation des Lesers abhängt. Laden Sie stattdessen dazu ein, Sie zu kontaktieren.
  • Nennen Sie Mandanten oder deren Zahlen nie ohne schriftliche Zustimmung, und entfernen Sie Angaben, die Rückschlüsse zulassen.
  • Regeln ändern sich. Datieren Sie Ihre Beiträge und prüfen Sie ältere Beiträge, bevor sie wiederverwendet werden.

Rechtliche Grundlagen: UWG und DSGVO

In Deutschland ist E-Mail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung eine unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG); das gilt auch gegenüber Unternehmen. Die Einwilligung müssen Sie nachweisen können (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Üblich ist dafür das Double-Opt-In-Verfahren. Ohne Einwilligung bleibt nur die Bestandskunden-Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG.

Jede Ausgabe braucht einen erkennbaren Absender und eine gültige Adresse für die Abbestellung, in der Praxis einen Abmeldelink. Eine passende Fußzeile erstellen Sie mit dem Fußzeilen-Generator. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Gesetze.

Wie Newsletter Ready hilft

Newsletter Ready liest stündlich die News- oder Blog-Übersicht Ihrer Website oder Ihren RSS-Feed und übernimmt bis zu 10 neue Beiträge. Daraus entsteht eine Ausgabe aus bis zu 6 der neuesten, noch nicht verwendeten Beiträge.

Der Entwurf enthält nur Fakten aus Ihren Beiträgen und verlinkt unter jedem Abschnitt die Quelle. Vor Ihrer Freigabe wird nichts verschickt.

Absenderangaben und Abmeldelink werden automatisch eingefügt. Leser melden sich mit einem Klick ab, und Adressen mit Bounces oder Beschwerden werden gesperrt. Zu jedem Abonnenten können Sie die Rechtsgrundlage der Einwilligung erfassen.

Tragen Sie auf der Startseite Ihre Website-URL ein und erhalten Sie in etwa einer Minute eine Musterausgabe, ohne Registrierung. Der Free-Tarif umfasst 300 Abonnenten und 4 Ausgaben im Monat.

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Quellen

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung.