Newsletter für Vereine und gemeinnützige Organisationen: Ideen
Ein Newsletter hält Spender, Ehrenamtliche und Mitglieder nah an Ihrer Arbeit. Projektberichte und Veranstaltungshinweise stehen meist schon auf Ihrer Website. Diese Seite zeigt, wie daraus ein regelmäßiger Newsletter wird.
Warum Vereins-Newsletter einschlafen
Kleine Teams haben viele Aufgaben, und der Newsletter ist oft eine weitere für eine einzelne Person. Ist diese Person ausgelastet oder geht sie, endet der Newsletter.
Ihre News und Blogbeiträge beschreiben schon, was passiert. Wer den Newsletter daraus aufbaut, spart den Großteil der Schreibzeit.
Newsletter-Ideen, die schon auf Ihrer Website stehen
- Neues aus Projekten und erreichte Meilensteine
- Anstehende Veranstaltungen und Spendenaktionen
- Aufrufe an Ehrenamtliche
- Geschichten der Menschen, für die Sie da sind
- Dank an Partner und Unterstützer
- Jahresbericht oder Jahresrückblick
- Neues aus Vorstand, Team und Geschäftsstelle
Wie oft und wie eine Ausgabe aufgebaut ist
Monatlich ist ein üblicher Rhythmus. Vor einer großen Veranstaltung oder Kampagne kommt eine Ausgabe hinzu.
Eine klare Ausgabe enthält eine Projektgeschichte, eine Veranstaltung oder einen Aufruf an Ehrenamtliche und eine kurze Neuigkeit. Jedes Thema verlinkt den vollständigen Beitrag auf Ihrer Website.
Worauf Sie achten sollten
- Holen Sie die Einwilligung ein, bevor Sie Namen, Foto oder Geschichte einer Person zeigen, die Sie unterstützen. Seien Sie bei Kindern und schutzbedürftigen Menschen besonders sorgfältig.
- Formulieren Sie jede Bitte klar. Eine Hauptbitte pro Ausgabe lässt sich leichter umsetzen.
- Machen Sie es Unterstützern leicht, sich vom Newsletter abzumelden, auch wenn sie weiter spenden.
Rechtliche Grundlagen: UWG und DSGVO
In Deutschland ist E-Mail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung eine unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG); das gilt auch gegenüber Unternehmen. Die Einwilligung müssen Sie nachweisen können (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Üblich ist dafür das Double-Opt-In-Verfahren. Ohne Einwilligung bleibt nur die Bestandskunden-Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG.
Jede Ausgabe braucht einen erkennbaren Absender und eine gültige Adresse für die Abbestellung, in der Praxis einen Abmeldelink. Eine passende Fußzeile erstellen Sie mit dem Fußzeilen-Generator. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Gesetze.
Ob eine Nachricht als Werbung gilt, hängt von ihrem Inhalt ab. Auch wenn eine Ausgabe keine Werbung ist: Wer immer dieselben Grundregeln einhält – Einwilligung, erkennbarer Absender, Abmeldelink –, hält seine Liste gesund.
Wie Newsletter Ready hilft
Newsletter Ready liest stündlich die News- oder Blog-Übersicht Ihrer Website oder Ihren RSS-Feed und übernimmt bis zu 10 neue Beiträge. Daraus entsteht eine Ausgabe aus bis zu 6 der neuesten, noch nicht verwendeten Beiträge.
Der Entwurf enthält nur Fakten aus Ihren Beiträgen und verlinkt unter jedem Abschnitt die Quelle. Vor Ihrer Freigabe wird nichts verschickt.
Absenderangaben und Abmeldelink werden automatisch eingefügt. Leser melden sich mit einem Klick ab, und Adressen mit Bounces oder Beschwerden werden gesperrt. Zu jedem Abonnenten können Sie die Rechtsgrundlage der Einwilligung erfassen.
Tragen Sie auf der Startseite Ihre Website-URL ein und erhalten Sie in etwa einer Minute eine Musterausgabe, ohne Registrierung. Der Free-Tarif umfasst 300 Abonnenten und 4 Ausgaben im Monat.
Newsletter nach Branche
Quellen
- § 7 UWG (Unzumutbare Belästigungen)
- DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679), Art. 4, 6, 7 und 83, Erwägungsgrund 32
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung.