Newsletter für Immobilienmakler: Ideen und Rhythmus
Ein Immobilien-Newsletter hält zwischen zwei Abschlüssen den Kontakt zu früheren Kunden und künftigen Käufern. Die meisten Makler veröffentlichen ohnehin Objekte und Beiträge auf ihrer Website. Diese Seite zeigt, wie daraus ein regelmäßiger Newsletter wird.
Warum Immobilien-Newsletter einschlafen
Besichtigungen, Telefonate und Notartermine gehen vor, also wird das Schreiben verschoben. Ein Newsletter, der an einer vielbeschäftigten Person hängt, bricht in der Hochsaison oft ab.
Ihre Website hat bereits frische Inhalte. Wer den Newsletter als Zusammenfassung der Website-Neuigkeiten versteht, hält ihn viel leichter am Laufen.
Newsletter-Ideen, die schon auf Ihrer Website stehen
- Neue Objekte und Preisänderungen
- Besichtigungstermine
- Kürzlich verkaufte Objekte
- Porträts von Stadtteilen und lokale Veranstaltungen
- Tipps für Erstkäufer und Verkäufer
- Checklisten zur Instandhaltung nach Jahreszeit
- Neuigkeiten aus dem Team und Bürozeiten
Wie oft und wie eine Ausgabe aufgebaut ist
Ein- bis zweimal im Monat passt für die meisten Makler. Dann gibt es genug neue Objekte und Beiträge für eine Ausgabe.
Eine einfache Ausgabe enthält ein, zwei hervorgehobene Objekte, einen hilfreichen Beitrag und anstehende Besichtigungstermine. Fotos und alle Details bleiben auf Ihrer Website und werden verlinkt.
Worauf Sie achten sollten
- Fragen Sie frühere Kunden, bevor Sie ihr Haus oder ihre Geschichte zeigen.
- Halten Sie die Objektangaben in der E-Mail mit dem aktuellen Inserat übereinstimmend und aktualisieren Sie Beiträge, wenn ein Objekt reserviert ist.
- Vermeiden Sie Formulierungen, die eine Vorliebe für oder gegen bestimmte Gruppen von Käufern nahelegen. Beschreiben Sie das Objekt, nicht die Menschen.
Rechtliche Grundlagen: UWG und DSGVO
In Deutschland ist E-Mail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung eine unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG); das gilt auch gegenüber Unternehmen. Die Einwilligung müssen Sie nachweisen können (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Üblich ist dafür das Double-Opt-In-Verfahren. Ohne Einwilligung bleibt nur die Bestandskunden-Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG.
Jede Ausgabe braucht einen erkennbaren Absender und eine gültige Adresse für die Abbestellung, in der Praxis einen Abmeldelink. Eine passende Fußzeile erstellen Sie mit dem Fußzeilen-Generator. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Gesetze.
Wie Newsletter Ready hilft
Newsletter Ready liest stündlich die News- oder Blog-Übersicht Ihrer Website oder Ihren RSS-Feed und übernimmt bis zu 10 neue Beiträge. Daraus entsteht eine Ausgabe aus bis zu 6 der neuesten, noch nicht verwendeten Beiträge.
Der Entwurf enthält nur Fakten aus Ihren Beiträgen und verlinkt unter jedem Abschnitt die Quelle. Vor Ihrer Freigabe wird nichts verschickt.
Absenderangaben und Abmeldelink werden automatisch eingefügt. Leser melden sich mit einem Klick ab, und Adressen mit Bounces oder Beschwerden werden gesperrt. Zu jedem Abonnenten können Sie die Rechtsgrundlage der Einwilligung erfassen.
Tragen Sie auf der Startseite Ihre Website-URL ein und erhalten Sie in etwa einer Minute eine Musterausgabe, ohne Registrierung. Der Free-Tarif umfasst 300 Abonnenten und 4 Ausgaben im Monat.
Newsletter nach Branche
Quellen
- § 7 UWG (Unzumutbare Belästigungen)
- DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679), Art. 4, 6, 7 und 83, Erwägungsgrund 32
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung.