Newsletter für Onlineshops: Ideen jenseits von Rabattaktionen
Von: Kazushi Inui (Newsletter Ready) ・ Zuletzt aktualisiert:
Ein Shop-Newsletter bringt frühere Kunden zurück. Besteht aber jede Ausgabe nur aus Rabatten, steigen die Abmeldungen, und Kunden warten nur noch auf den nächsten Gutschein. Diese Seite zeigt, wie Sie nützliche Inhalte und Angebote mischen und den Newsletter dauerhaft verschicken.
Warum Shop-Newsletter einschlafen
Produkte einstellen und Bestellungen versenden füllen den Tag, und der Newsletter wird verschoben. Wer nur über Neuheiten und Rabatte schreibt, dem gehen außerdem die Themen aus.
Shop-News, Blogbeiträge und Themenseiten stehen schon auf Ihrer Website. Wer sie nutzt, spart den Großteil der Schreibarbeit.
Newsletter-Ideen, die schon auf Ihrer Website stehen
- Neuheiten und wieder verfügbare Artikel
- Anwendungs- und Pflegetipps zu Ihren Produkten
- Geschichten über Hersteller, Herkunft und Materialien
- Saisonthemen wie Geschenkideen
- Kundenbewertungen und häufige Fragen
- Aktionen und versandkostenfreie Lieferung
- Versandzeiten rund um Feiertage
Wie oft und wie eine Ausgabe aufgebaut ist
Wöchentlich bis zweimal im Monat passt für die meisten Shops. Legen Sie ein festes Verhältnis von Angeboten und nützlichen Inhalten fest, damit die Abmeldungen niedrig bleiben.
Eine einfache Ausgabe enthält einen Beitrag, ein, zwei Produkte oder Themen und Shop-News. Fotos, Preise und Verfügbarkeit bleiben auf Ihren Produktseiten und werden verlinkt.
Worauf Sie achten sollten
- Nennen Sie bei jeder Aktion das Enddatum und ändern Sie Preise nicht, nachdem die E-Mail verschickt ist.
- Werben Sie mit einer Preisermäßigung, muss als Vergleich der niedrigste Preis der letzten 30 Tage angegeben werden (§ 11 PAngV).
- Bei knappen Artikeln weisen Sie darauf hin, dass sie ausverkauft sein können.
- Ein Kästchen für den Newsletter im Bestellprozess muss gut sichtbar und darf nicht vorangekreuzt sein.
Rechtliche Grundlagen: UWG und DSGVO
In Deutschland ist E-Mail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung eine unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG); das gilt auch gegenüber Unternehmen. Die Einwilligung müssen Sie nachweisen können (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Üblich ist dafür das Double-Opt-In-Verfahren. Ohne Einwilligung bleibt nur die Bestandskunden-Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG.
Jede Ausgabe braucht einen erkennbaren Absender und eine gültige Adresse für die Abbestellung, in der Praxis einen Abmeldelink. Eine passende Fußzeile erstellen Sie mit dem Fußzeilen-Generator. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Gesetze.
Für Shops besonders wichtig ist die Bestandskunden-Ausnahme (§ 7 Abs. 3 UWG): Käufer dürfen Sie ohne Einwilligung per E-Mail auf eigene ähnliche Produkte hinweisen, wenn Sie die Adresse beim Kauf erhalten haben, der Kunde nicht widersprochen hat und Sie bei der Bestellung und in jeder E-Mail klar auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Für einen allgemeinen Newsletter mit dem ganzen Sortiment brauchen Sie eine Einwilligung.
Häufige Fragen
Was gehört in den Newsletter eines Onlineshops?
Neben Neuheiten und Aktionen auch Produktratgeber, Herstellergeschichten, Saisonthemen und Shop-News. Eine Mischung mit nützlichen Inhalten hält die Abmeldungen niedriger als reine Angebote.
Kann Newsletter Ready meinen Produktkatalog anbinden?
Nein. Newsletter Ready liest die News-, Blog- oder Themenseiten Ihres Shops oder deren RSS-Feed und entwirft daraus eine Ausgabe. Eine Anbindung an Produktkatalog oder Warenkorb gibt es nicht; Produkte stellen Sie vor, indem Sie auf Ihre Shopseiten verlinken.
Wie Newsletter Ready hilft
Newsletter Ready liest stündlich die News- oder Blog-Übersicht Ihrer Website oder Ihren RSS-Feed und übernimmt bis zu 10 neue Beiträge. Daraus entsteht eine Ausgabe aus bis zu 6 der neuesten, noch nicht verwendeten Beiträge.
Der Entwurf enthält nur Fakten aus Ihren Beiträgen und verlinkt unter jedem Abschnitt die Quelle. Vor Ihrer Freigabe wird nichts verschickt.
Absenderangaben und Abmeldelink werden automatisch eingefügt. Leser melden sich mit einem Klick ab, und Adressen mit Bounces oder Beschwerden werden gesperrt. Zu jedem Abonnenten können Sie die Rechtsgrundlage der Einwilligung erfassen.
Tragen Sie auf der Startseite Ihre Website-URL ein und erhalten Sie in etwa einer Minute eine Musterausgabe, ohne Registrierung. Der Free-Tarif umfasst 300 Abonnenten und 4 Ausgaben im Monat.
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Quellen
- § 7 UWG (Unzumutbare Belästigungen)
- DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679), Art. 4, 6, 7 und 83, Erwägungsgrund 32
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung.