B2B-Newsletter: So starten Sie und was Sie Geschäftskontakten schicken
Von: Kazushi Inui (Newsletter Ready) ・ Zuletzt aktualisiert:
Viele B2B-Unternehmen sammeln auf Messen und in Gesprächen Visitenkarten, und danach passiert nichts. Ein B2B-Newsletter hält Ihre Kontakte über Ihr Unternehmen auf dem Laufenden, damit man an Sie denkt, wenn der Bedarf da ist. Diese Seite zeigt, wie Sie starten, welche Einwilligung Sie in Deutschland brauchen und wie der Newsletter mit Inhalten läuft, die Sie ohnehin veröffentlichen.
Legen Sie zuerst ein Ziel fest
Kaufentscheidungen im B2B dauern oft lange. Statt in jeder Ausgabe zu verkaufen, sollten Sie in Erinnerung bleiben, bis der Bedarf entsteht. Das macht auch die Auswahl der Themen leichter.
Typische Ziele sind: mit Gesprächspartnern in Kontakt bleiben, Kontakte zu Messen oder Webinaren einladen, Bestandskunden über neue Produkte informieren. Ein klares Ziel hält jede Ausgabe fokussiert und zeigt, was Sie messen sollten.
Die Liste aufbauen: Einwilligung zuerst
- Eine Visitenkarte allein ist keine Einwilligung in einen Newsletter. Holen Sie die Einwilligung direkt im Gespräch ein, etwa mit einem Anmeldeformular auf dem Tablet am Messestand oder einem QR-Code zur Anmeldeseite.
- Bestätigen Sie jede Anmeldung per Double-Opt-In und dokumentieren Sie, wann und wo die Einwilligung erteilt wurde.
- Kontakte ohne Einwilligung nachträglich per E-Mail um Erlaubnis zu fragen, ist in Deutschland riskant: Auch eine solche Anfrage kann bereits als Werbung gewertet werden.
- Einkäufer, Techniker und Geschäftsführer interessieren sich für Unterschiedliches. Wenn die Liste wächst, lohnt es sich, nach Zielgruppen zu trennen.
Warum B2B-Newsletter einschlafen
Vertrieb und Technik sind mit dem Tagesgeschäft ausgelastet, und niemand ist klar für den Newsletter zuständig. Interne Freigaben verzögern zudem jede Ausgabe.
Ihre Website-News und Fachbeiträge wurden vor der Veröffentlichung schon geprüft. Wer den Newsletter daraus aufbaut, spart sich einen großen Teil der Abstimmung.
Newsletter-Ideen, die schon auf Ihrer Website stehen
- Neue Produkte und Leistungen
- Messeankündigungen und Messeberichte
- Referenzen und Anwendungsbeispiele
- Fachbeiträge und Erklärungen
- Zertifizierungen und Neues zur Qualität
- Preis- oder Spezifikationsänderungen
- Lieferzeiten und Bürozeiten an Feiertagen
Wie oft und wie eine Ausgabe aufgebaut ist
Einmal im Monat ist ein realistischer Start. Rund um Messen und Webinare darf es mehr sein.
Eine einfache Ausgabe enthält ein, zwei Neuigkeiten, eine Referenz oder einen Fachbeitrag und gegebenenfalls Terminhinweise. Datenblätter und Zeichnungen bleiben auf Ihrer Website und werden verlinkt.
So messen Sie den Erfolg
Öffnungsraten sind ungenau, weil manche E-Mail-Programme Bilder automatisch laden. Nehmen Sie sie nur als grobe Orientierung. Im B2B zeigen Klicks, Antworten sowie Anfragen und Angebotsanforderungen die Wirkung deutlicher.
Geben Sie dem Newsletter etwa drei Monate und vergleichen Sie dann, welche Themen die meiste Resonanz bringen.
Rechtliche Grundlagen: UWG und DSGVO
In Deutschland ist E-Mail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung eine unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG); das gilt auch gegenüber Unternehmen. Die Einwilligung müssen Sie nachweisen können (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Üblich ist dafür das Double-Opt-In-Verfahren. Ohne Einwilligung bleibt nur die Bestandskunden-Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG.
Jede Ausgabe braucht einen erkennbaren Absender und eine gültige Adresse für die Abbestellung, in der Praxis einen Abmeldelink. Eine passende Fußzeile erstellen Sie mit dem Fußzeilen-Generator. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Gesetze.
Im B2B gibt es in Deutschland keine Lockerung: Auch an Geschäftskontakte darf Werbung per E-Mail nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung gehen. Die Bestandskunden-Ausnahme ist eng: Sie gilt nur, wenn Sie die Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhalten haben, nur für Werbung für eigene ähnliche Produkte oder Leistungen, nur ohne Widerspruch des Kunden und nur, wenn Sie bei der Erhebung und in jeder E-Mail klar auf das Widerspruchsrecht hinweisen (§ 7 Abs. 3 UWG). In anderen EU-Ländern gelten für B2B teils andere Regeln.
Häufige Fragen
Wie oft sollte ein B2B-Newsletter erscheinen?
Monatlich ist ein guter Start. Mehr nur dann, wenn Sie mehr zu sagen haben, etwa vor und nach einer Messe.
Darf ich Kontakte anschreiben, deren Visitenkarten ich gesammelt habe?
In Deutschland in der Regel nicht. Auch im B2B braucht E-Mail-Werbung eine vorherige ausdrückliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG), und die Übergabe einer Visitenkarte ist keine Einwilligung in einen Newsletter. Ausnahme sind Bestandskunden unter den engen Voraussetzungen von § 7 Abs. 3 UWG. Holen Sie die Einwilligung am besten direkt im Gespräch ein, bestätigen Sie sie per Double-Opt-In und dokumentieren Sie sie.
Was gehört in einen B2B-Newsletter?
Vor allem das, was Sie ohnehin veröffentlichen: Produktneuheiten, Messen, Referenzen, Fachbeiträge und Terminhinweise. Ihre Website-News zusammenzufassen ist auf Dauer leichter, als jede Ausgabe neu zu schreiben.
Wie Newsletter Ready hilft
Newsletter Ready liest stündlich die News- oder Blog-Übersicht Ihrer Website oder Ihren RSS-Feed und übernimmt bis zu 10 neue Beiträge. Daraus entsteht eine Ausgabe aus bis zu 6 der neuesten, noch nicht verwendeten Beiträge.
Der Entwurf enthält nur Fakten aus Ihren Beiträgen und verlinkt unter jedem Abschnitt die Quelle. Vor Ihrer Freigabe wird nichts verschickt.
Absenderangaben und Abmeldelink werden automatisch eingefügt. Leser melden sich mit einem Klick ab, und Adressen mit Bounces oder Beschwerden werden gesperrt. Zu jedem Abonnenten können Sie die Rechtsgrundlage der Einwilligung erfassen.
Tragen Sie auf der Startseite Ihre Website-URL ein und erhalten Sie in etwa einer Minute eine Musterausgabe, ohne Registrierung. Der Free-Tarif umfasst 300 Abonnenten und 4 Ausgaben im Monat.
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Quellen
- § 7 UWG (Unzumutbare Belästigungen)
- DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679), Art. 4, 6, 7 und 83, Erwägungsgrund 32
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung.