Newsletter-Vorlagen und Beispiele

Willkommens-E-Mail für neue Newsletter-Abonnenten: Vorlage

Die Willkommens-E-Mail setzt die Erwartungen: was Sie schicken, wie oft und wie man sich abmeldet. Wer das von Anfang an klärt, dessen spätere Ausgaben werden eher geöffnet und seltener als Spam gemeldet.

Beispiele für Betreffzeilen

  • Willkommen beim [Newsletter-Name]
  • Danke für Ihre Anmeldung zum Newsletter von [Firma]
  • Sie sind dabei: Das erwartet Sie im [Newsletter-Name]
Beispiel-E-Mail
Guten Tag [Anrede] [Nachname],

vielen Dank, dass Sie den [Newsletter-Name] von [Firma] abonniert haben.

Das erwartet Sie
- [Thema 1, etwa neue Produkte und Leistungen]
- [Thema 2, etwa Veranstaltungen und Workshops]
- [Thema 3, etwa Tipps für [Branche]]

Wie oft
Wir schreiben etwa [Häufigkeit], meist am [Wochentag].

Aktuelles
- [Aktuelles Thema 1]: [URL des Beitrags]
- [Aktuelles Thema 2]: [URL des Beitrags]

Sie können auf jede Ausgabe antworten. Ihre Antworten liest ein Mensch.
Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, nutzen Sie den Abmeldelink am Ende jeder E-Mail.

Herzlich willkommen
[Ihr Name]
[Firma]

---
[Firma] GmbH
[Straße Hausnummer], [PLZ] [Ort]
E-Mail: [Kontakt-E-Mail]
Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie den Newsletter von [Firma] abonniert haben.
Newsletter abbestellen: [Abmeldelink]

So schreiben Sie die E-Mail

  • Sagen Sie konkret, was Sie schicken und wie oft.
  • Nehmen Sie ein, zwei aktuelle Themen auf, damit Leser sehen, wie eine Ausgabe aussieht.
  • Wenn Sie Antworten lesen, sagen Sie es.
  • Weisen Sie auf den Abmeldelink hin. Wer leicht gehen kann, beschwert sich seltener über Spam.

Bevor Sie sie verschicken

Nehmen Sie nur Personen auf, die eingewilligt haben. In Deutschland ist dafür das Double-Opt-In üblich: Erst nach dem Klick auf den Bestätigungslink kommt die Adresse in den Verteiler, und die Bestätigungs-E-Mail selbst sollte keine Werbung enthalten. Die Willkommens-E-Mail folgt nach der Bestätigung.

Verschicken Sie die Willkommens-E-Mail direkt nach der Bestätigung, solange sich die Leute noch an ihre Anmeldung erinnern. Ein klarer Einwilligungstext im Anmeldeformular sorgt dafür, dass Abonnenten wissen, wozu sie zustimmen.

Die Fußzeile ist Pflicht

In Deutschland braucht E-Mail-Werbung die vorherige ausdrückliche Einwilligung der Empfänger (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). In jeder Ausgabe darf der Absender nicht verschleiert werden (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 a UWG), der Auftraggeber muss klar identifizierbar sein (§ 6 Abs. 1 DDG), und es muss eine gültige Adresse für die Abbestellung geben (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 c UWG). Der Widerruf muss so einfach sein wie die Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Ein Newsletter, der für Ihre Produkte oder Leistungen wirbt, ist Werbung.

Die Fußzeile am Ende des Beispiels deckt diese Punkte ab. Erstellen Sie sie einmal mit dem Fußzeilen-Generator und verwenden Sie sie in jeder Ausgabe, damit nichts fehlt. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Gesetze; prüfen Sie die Regeln des Landes, in dem Ihre Empfänger sitzen.

So entsteht diese E-Mail mit Newsletter Ready

Wenn Sie bereits News oder Blogbeiträge veröffentlichen, kann der Teil „Aktuelles“ Ihrer ersten Ausgabe daraus entworfen werden. Tragen Sie auf der Startseite Ihre Website-URL ein und sehen Sie sich vor dem Start eine Musterausgabe an.

  • Newsletter Ready prüft stündlich Ihre News- oder Blog-Übersicht oder Ihren RSS-Feed und übernimmt neue Beiträge (bis zu 10 auf einmal).
  • Die Ausgabe wird aus bis zu 6 der neuesten, noch nicht verwendeten Beiträge entworfen. Sie enthält nur Fakten aus diesen Beiträgen und verlinkt unter jedem Abschnitt die Quelle.
  • Vor Ihrer Freigabe wird nichts verschickt.
  • Absenderangaben und Abmeldelink werden automatisch eingefügt. Die Abmeldung ist ein Klick, und Bounces sowie Spam-Beschwerden werden automatisch gesperrt.
  • Tragen Sie auf der Startseite Ihre Website-URL ein und sehen Sie in etwa einer Minute eine Musterausgabe, ohne Registrierung. Der Free-Tarif umfasst 300 Abonnenten und 4 Ausgaben im Monat.

Newsletter-Vorlagen und Beispiele

Quellen

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung.