Kostenloser Footer-Check: Pflichtangaben im Newsletter prüfen

Jeder Newsletter braucht einige Pflichtangaben, und die meisten stehen in der Fußzeile. Fügen Sie Ihren Newsletter (oder nur die Fußzeile) unten ein und sehen Sie, was vorhanden ist und was fehlt. Für Empfänger in der EU ist die Prüfung voreingestellt; die USA, Japan, Südkorea und Taiwan können Sie ebenfalls auswählen. Die Prüfung läuft vollständig in Ihrem Browser.

Wo sitzen Ihre Empfänger?

Die Prüfung läuft vollständig in Ihrem Browser. Was Sie einfügen, wird weder gesendet noch gespeichert.

Was für Empfänger in der EU geprüft wird

  • Absenderangabe: Ihr Firmenname, damit klar ist, von wem die E-Mail kommt (E-Commerce-Richtlinie Art. 6). In Deutschland darf der Absender nicht verschleiert werden (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 a UWG).
  • Abmeldelink oder -adresse: ein Link oder eine E-Mail-Adresse für die Abbestellung. In Deutschland muss es eine gültige Adresse dafür geben (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 c UWG).
  • Hinweis zur Abmeldung: ein klarer Hinweis, dass Empfänger sich jederzeit abmelden können. Der Widerruf muss so einfach sein wie die Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
  • Geografische Anschrift des Unternehmens (E-Commerce-Richtlinie Art. 5). In Deutschland steht sie meist im Impressum.
  • Kontakt-E-Mail-Adresse für die schnelle, unmittelbare Kontaktaufnahme (E-Commerce-Richtlinie Art. 5).

Andere Regionen

  • USA (CAN-SPAM): Absender, Abmeldelink, Hinweis zur Abmeldung und eine gültige Postanschrift.
  • Südkorea: Absender, Abmeldelink, Abmeldehinweis auf Koreanisch („수신거부“) und auf Englisch („Unsubscribe“), Anschrift und Telefonnummer.
  • Taiwan: Absender, Abmeldelink und Hinweis zur Abmeldung.
  • Japan: Absender, Abmelde-URL oder -adresse, Hinweis zur Abmeldung, Anschrift und Kontakt für Beschwerden.

Was die Prüfung nicht erkennen kann

Die Prüfung sucht nach Textmustern, ungewöhnliche Formulierungen können also übersehen oder falsch gedeutet werden. Prüfen Sie eine echte Test-E-Mail statt Ihrer Vorlage, denn Platzhalter können leer bleiben.

  • Ob Sie vor dem Versand eine ausdrückliche Einwilligung eingeholt haben (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG) und sie nachweisen können (Art. 7 Abs. 1 DSGVO).
  • Ob Absender und kommerzieller Charakter in Kopf- und Betreffzeile erkennbar sind (§ 6 Abs. 2 DDG).
  • Ob Sie Abmeldungen tatsächlich umsetzen. Verstöße gegen die Bedingungen der Einwilligung können nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Nie wieder an die Fußzeile denken

Newsletter Ready fügt Name Ihrer Organisation, Anschrift und einen Abmeldelink mit einem Klick automatisch in jede Ausgabe ein und versendet nicht, solange die Anschrift fehlt. Die Ausgabe selbst entwirft es ebenfalls, aus Ihrer Website.

Quellen

Diese Prüfung dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Gesetze und Zahlen ändern sich; prüfen Sie die Quellen und lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.